AGB TR-Fotobox

§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen von TR Fotobox:

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten-Systeme zwischen TR Fotobox und den Mietern.

(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, TR Fotobox hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen TR Fotobox und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen TR Fotobox und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN‑Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(4) Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Hamburg, soweit der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(5) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB´s. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB akzeptieren.

 

§2 Mietgegenstand

(1) TR Fotobox vermietet Fotoautomaten sowie Zubehör in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.

(2) Gegenstand der Mietvereinbarung sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte und Zubehör. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.

3) Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen einer Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen. Über die Internetseite www.trfotobox.de können, wenn vom Mieter gebucht, die Gäste nach Eingabe eines Passwortes auch in digitaler Form auf Bilder zugreifen.

(4) In Abstimmung mit TR Fotobox ist es u.a. möglich, für die jeweilige Veranstaltung ein Logos auf den Fotoausdrucken einzubinden, oder einen Hintergrund mit eigenem Branding erstellen zu lassen. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

 

§3 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen TR Fotobox (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 017671222590 sowie ganztägig per E-Mail unter kontakt@tr-fotobox.de

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB´s ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

 

§4 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Kunden über den Mietvertrag zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Mietvertrag und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie im Mietvertrag bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

Der volle Mietpreis ist bis spätestens 20 Tage vor dem Tag der Leistungserbringung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Eine Erhöhung der Mietgebühr während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Vertrages gebunden.

– Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, seinen SPAM-Ordner zu kontrollieren, um etwaige Missverständnisse zu verhindern.

Lieferung / Abholung mit Installation

– Die Mietung des Fotobox-Systems ist nur im Zusammenhang Lieferung/Montage/Demontage/Abholung möglich. Die

Montage sowie Demontage erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung / Abholung.

– Gelangt die Fotobox auf Grund von Umständen, welche TR Fotobox nicht zu vertreten hat, sondern in

Verschuldung des Mieters liegen, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter auf 100% der

vereinbarten Vergütung verpflichtet.

– Die Abholung der Fotobox sowie des Zubehörs erfolgt nach Vereinbarung mit dem Mieter. Ist eine

Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, ist TR

Fotobox zeitnah zu informieren.

 

§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Ist es dem Mieter oder einer stellvertretenden Person nicht möglich zur Abnahme vor Ort zu sein, ist für den Aufbau, insbesondere der Nachweis, welche Gegenstände vor Ort stehen, ein Fotonachweis ausreichend. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Fotobox-Systems ein fester Standplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotobox-Aufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter, für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen, die sich aus einer auf diese Weise ausgelöste Lichtveränderung ergeben, können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation (4 Abs. 1 dieser AGB) vereinbart ist.

 

§6 Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 25,− € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

 

§7 Miet- und Nutzungsbedingungen

(1) Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung (220V/16A) Sorge zu tragen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schankungen eintreten, haftet der Mieter. Auch eine vom Vermieter installierte Stromverteilung, entbindet den Mieter nicht von dieser Haftung. Für die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Mieter verantwortlich.

(2) Sollten die Mietgeräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Mieter vor Beginn der Veranstaltung für eine entsprechende Duldung des Dritten. Gegeben Falls erforderliche Zutrittsberechtigungen, wie z.B. Ausstellerausweise für Messen und evtl. erforderliche Einfahrts- und Parkberechtigungen sind durch den Mieter zu beschaffen und bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung an TR-Fotobox zu übergeben.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Leistungsstörungen entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietpreises. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

(4) Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass das Mieteigentum vor Umweltbeeinflussung, besonders Temperatur und Wasser, geschützt ist.

(5) Den Mieter ist es verboten den Standort der Fotobox zu ändern. Bei Umstellung ohne Rücksprache mit dem Vermieter erheben wir eine Strafgebühr von 250€.

 

§8 Gebrauch der Fotobox

8.1. Die Fotobox darf ausschließlich in geschlossenen und wettergeschützten Räumlichkeiten verwendet werden.

8.2. Das Aufstellen der Fotobox benötigt einen Raum von 2,5x2m.

8.3. Der Vermieter haftet nicht, wenn aufgrund einer Platzänderung der Fotobox, die Fotobox dann nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert.

8.4. Die Fotobox, das Hintergrundsystem sowie die Accessoires sind pfleglich und in angemessenen Umgang zu behandeln.

8.5. Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) ist die Verwendung der Fotobox nur mit einer Betreuungsperson gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.

 

 

§9 Kündigung / Rücktritt / Stornierung

Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

Der Mieter hat die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Beginnend ab des unterzeichnen des Mietvertrages durch den Mieter. Nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Stornierungskosten:

Ab Tag 15 nach dem Unterzeichnen des Mietvertrages in Hohe von 10%,

bis 60 Tage vor dem gebuchten Datum in Höhe von 40%,

bis 30 Tage vor dem gebuchten Datum in Höhe von 70%,

bis 14 Tage vor dem gebuchten Datum in Höhe von 90%,

am Tage des gebuchten Datums in Höhe von 100% der Gesamtsumme.

Ausgangspunkt ist der Gesamtpreis, welcher auf der Rechnung vermerkt ist.

Bei Buchungen zwei Wochen vor der Veranstaltung werden bei einer Stornierung 90% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

Der Widerruf ist in Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu richten.

 

Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Fotobox-Systems versuchen wir, defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von höherer Gewalt ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung an den Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall ohne fremdes Einwirken zahlen wir den vollen Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück.

 

§10 Vertragsmäßiger Gebrauch

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.

 

§11 Verbotene Nutzungen

Dem Kunden ist untersagt:

(1) Das Fotobox-System, den Drucker oder das Zubehör an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.

(2) Das Fotobox -System, den Drucker oder das Zubehör in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.

(3) Das Fotobox -System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.

(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Fotobox -System abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.

(5) Das Fotobox -System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben.

(6) Das Fotobox-System, den Drucker oder das Hintergrundsystem räumlich zu verändern bzw. den Aufstellwinkel zu verändern.

 

§12 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von TR Fotobox.

 

§13 Haftung

(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden. Bei Schäden oder Verlust haftet er insbesondere – für erforderliche Reparaturkosten, – bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust für den Neuanschaffungswert der Ware, – für erforderliche Gutachterkosten, – bei Schäden für den merkantilen Minderwert, – für dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.

(3) Der Mieter kann den Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

(4) Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

(5) Der Mieter haftet mit der gleichen Maßgabe auch für Beschädigungen der Mietgegenstände durch seine Veranstaltungsteilnehmer.

(6) Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemietete Fotobox durch den Vermieter. Es ist vom Kunden/Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Fotobox durch die private Haftpflichtversicherung des Kunden/Mieter oder die Betriebshaftpflicht bei Firmen die Haftung übernimmt.

(7) Bei Totalverlust durch absichtliche Zerstörung haftet der Kunde/Mieter für den Reparaturzeitraum für eventuelle Auftragsausfälle.

(8) Der Vermieter haftet nicht für den Verlust der digitalen Daten durch technischen Defekt.

(9) Werden die Fotobox-Requisiten durch Verschmutzung oder Beschädigung unbrauchbar, werden von TR-Fotobox pauschal 30,- Euro in Rechnung gestellt. Hiervon ausgenommen sind Papp-Requisiten sowie aufblasbare Requisiten. Stark verschmutzte Stoffhintergründe oder beschädigte Hintergründe werden pauschal mit 150 Euro in Rechnung gestellt.

(10) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von §278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.

(11) Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens TR-Fotobox (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

(12) Für den Fall, dass der Vermieter durch höhere Gewalt (z.B. Unfall, Wetterbedingungen, Krankheit) verhindert ist, der Leistungen nachzugehen, ist er ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht, entsprechenden Ersatz zu stellen. Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus dem Mietvertrag. Schadensersatz durch den Vermieter wird in diesem Fall nicht geleistet.

 

§14 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto ohne Berechnung einer  Umsatzsteuer (Umsatzsteuer freie Leistungen gemäß §19 UstG), inklusive der eventuell anfallenden Fahrtkosten für die Anlieferung und Abholung.

(2) TR Fotobox stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.

(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 7 Tagen vor dem Termin der Leistungserbringung zur Zahlung fällig. Sollte die Mietgebühr nicht bis allerspätestens zur Anlieferung beglichen sein, behält sich TR Fotobox das Recht vor, die Vermietung zu verweigern. Der Mieter bleibt jedoch auf dem vollen Mietpreis sitzen, welcher sich in die Position Ausfallgebühren ändert. Das Recht von TR Fotobox zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.

 

§15 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns TR Fotobox, Tommy Rüdiger, Schulstraße 12 09232 Hartmannsdorf  Tel.: E-Mail: kontakt@tr-fotobox.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch über das Kontaktformular ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

§16 Sonstige Bestimmungen

(1) Anwendbares Recht

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.